AVV

Einzelticket

Spontan und einmalig von A nach B

Mit dem Einzelticket können Sie eine Fahrt von A nach B in eine Richtung (ohne Rund-/Rückfahrten) durchführen. Die Anzahl der befahrenen Zonen entspricht der zu entwertenden Preisstufe. Die Zonenringe werden auch bei mehrmaligem Befahren nur einmal gezählt. Eine Ausnahme gibt es beim Innenraum (Zone 10-20), welcher immer mit 2 Preisstufen berechnet wird.

Geltungsbereich

Eine Fahrt über die Anzahl der Preisstufe entsprechenden Zonen

Geltungsdauer

Ab Kauf/Entwertung bis Preisstufe 4 drei Stunden, ab Preisstufe 5 sechs Stunden gültig

Übertragbarkeit

Bis zum Fahrtantritt übertragbar

Mitnahmemöglichkeiten

Keine

Besonderheiten

Für den Innenraum (Zonen 10-20) sind immer zwei Preisstufen zu berechnen. Ausnahmen gibt es beim Besitz eines Abonnements o. Schülertickets der Zonen 10 oder 20 (s. Tarifauszug).
Rück- und Rundfahrten sind ausgeschlossen.

Online Verfügbarkeit in der AVV.mobil App

Ja, als Handy-Ticket zum regulären Preis verfügbar

Auszug aus den Tarifbestimmungen

7.1 Einzelticket

(1) Örtlicher Geltungsbereich Einzeltickets gelten für eine Fahrt über die der Preisstufe entsprechende Anzahl von Zonen in Richtung auf das Fahrtziel mit beliebiger Unterbrechungs- und Umsteigemöglichkeit innerhalb der Geltungsdauer.

Ausnahme im Innenraum (10 und/oder 20):
Bei Befahren des Innenraums (10 und/oder 20) mit Einzeltickets sind für den Innenraum immer 2 Preisstufen zu berechnen.
Ist eine gültige Abokarte oder ein Schülerticket für die Zone 10 oder 20 vorhanden, muss nur eine Preisstufe zusätzlich mit Einzelticket oder Streifenkarte gelöst bzw. entwertet werden. Diese Regelung gilt nicht für kostenlose Mitfahrer.
Rück- und Rundfahrten sind nicht zugelassen.

(2) Geltungsdauer Einzeltickets gelten ab Kauf bis Preisstufe 4 drei Stunden, ab Preisstufe 5 sechs Stunden. Die Fahrt muss mit Ablauf der Geltungsdauer beendet sein.

(3) Übertragbarkeit Einzeltickets sind bis Fahrtantritt übertragbar.